Bitte beachten: Die Anwaltskanzlei Jens Ruprecht ist umgezogen und befindet sich seit dem 1. Januar 2023 in der Kaíserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin. Telefon, Fax und E-Mail sind unverändert.

Unsere Öffnungszeiten

Unsere Bürozeiten sind wie folgt:

Montags bis Donnerstags:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitags:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Grundsätzlich ist es sinnvoll, für Besprechungen o.ä. einen Termin zu vereinbaren, da das Büro aufgrund möglicher kurzfristiger Termine auch während der Bürozeiten unbesetzt sein kann. Entsprechende Termine können auch außerhalb der Bürozeiten und außerhalb der Kanzlei vereinbart werden.


Berechnung der Anwaltsgebühren

Rechtsgebiet:

Beauftragte Tätigkeit:

Gebühren:

Vereinbarung!
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MehrwertsteuerDie anfallende Mehrwertsteuer beträgt 19 % des Nettogesamtbetrages. (VV Nr. 7008 RVG)
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voraussichtliche GebührHier wird der Bruttogesamtbetrag angezeigt, der aufgrund Ihrer Eingaben voraussichtlich anfallen wird.
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Wichtige Hinweise:

Die Berechnung der voraussichtlichen Gebühren erfolgt nach dem RVGRechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soweit dort Rahmengebühren vorgesehen sind, wird in der Berechnung die Mittelgebühr in Ansatz gebracht, welche bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfällt. Falls in einer Angelegenheit mehrere Tätigkeiten anfallen können, wurden die typischerweise anfallenden in Ansatz gebracht.

Verständlicher Weise können hier nicht alle möglichen Fälle berücksichtigt werden. Aufgrund der vielfältigen Vorschriften des RVG und der möglichen Fallkonstellationen ist es unmöglich, diese alle in die Berechnung einzubinden. Diese Berechnung soll lediglich veranschaulichen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und einen ersten Anhalt bieten, welche Gebühren anfallen können.

Wir weisen darauf hin, dass wir für die Richtigkeit der Gebühren und deren Berechnung keine Haftung übernehmen können.


Herzlich willkommen auf den Seiten der Anwaltskanzlei Jens Ruprecht

Die Anwaltskanzlei Jens Ruprecht ist eine auf dem Gebiet des Sozialrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Insbesondere auf den Gebieten Grundsicherung (ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etc.), der Arbeitsförderung (ALG I), Angelegenheiten der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, Feststellung des GdB und der Merkzeichen sowie allen damit zusammenhängenden Problemen stehe ich Ihnen gern zur Seite.

Daneben berate und vertrete ich Sie auch in folgenden Angelegenheiten:

Ich vertrete und berate in diesen Bereichen Privatpersonen und Unternehmer/Unternehmen und helfe Ihnen mit meiner Erfahrung aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren gern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Verschiedene Aufträge (Akteneinsicht, Beratung in geeigneten Fällen, einvernehmliche Scheidung, Untätigkeitsklage) und Terminsvereinbarungen können auch online über die Homepage erteilt bzw. abgewickelt werden.

Anwaltliche Hilfe muss für Betroffene nicht teuer sein: Gerade im Sozialrecht besteht häufig die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Insbesondere bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern wird in der Regel Beratungshilfe zu bewilligen sein. Dazu müssen der aktuelle Leistungsbescheid, der Mietvertrag sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden.

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