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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Welche Qualen können Sie sich und Ihren Angehörigen zumuten, wenn Sie im Krankenhaus liegen und nichts mehr selbst entscheiden können? Diese Frage stellt sich für viele, die es ablehnen nur mit maschineller Hilfe am Leben erhalten zu werden. Für solche Fälle gibt es die Patientenverfügung, oftmals auch als Patiententestament bezeichnet. Hiermit kann jeder vor dem Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit selbst festlegen, was in solchem Falle geschehen soll.

So kann z.B. festgelegt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen in aussichtslosen Fällen unterbleiben sollen, um ein menschenunwürdiges Dahinvegetieren zu vermeiden. Auch eine eventuelle Organspende im Falle des Hirntodes kann hier erlaubt oder auch abgelehnt werden. Wichtig ist in jedem Falle, dass die genauen Voraussetzungen für den Eintritt der Regelungen aufgeführt sind und auch die gewünschten Maßnahmen exakt genannt werden. Unklarheiten werden hier meist zu Lasten der eigenen Wünsche gehen.

Eine ideale Ergänzung zur Patientenverfügung, aber auch eigenständig sinnvoll ist die Vorsorgevollmacht. Darin kann man eine oder mehrere Personen des Vertrauens für den Fall bevollmächtigen, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Damit ist sichergestellt, das die Bevollmächtigten die gewünschte Entscheidung im Falle, dass die Ärzte die Anweisungen der Patientenverfügung nicht beachten, im Namen des/der Vertretenen durchsetzen. Auch hier sollten indes die Voraussetzungen, unter denen die Vollmacht einsetzen soll sowie der genaue Umfang der Vollmacht (Entscheidungen im persönlichen und medizinischen Bereich, Vermögenssorge etc.), möglichst genau geregelt sein.

Entgegen der vorherrschenden Meinung muss weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht beim Notar erstellt werden. Unter Umständen kann dies aber durchaus sinnvoll sein, da der Notar die Geschäftsfähigkeit bescheinigt. In jedem Falle sollte rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Patientenverfügung wie auch die Vorsorgevollmacht an die eigenen Wünsche und Gegebenheiten anzupassen. Ist der Ernstfall erst eingetreten, ist es hierfür meist zu spät und für manchen gibt es dann ein böses Erwachen…


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